Auch 2024 werden wir wieder Fortbildungsveranstaltungen im Familienrecht anbieten.
Die Fortbildung (10 Stunden) im Familienrecht mit
Rechtsanwalt Matthias Weidmann, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Diplomkaufmann, LL.M aus München wird am
Freitag 22. 11.2024 (12:00 - 17:30) und Samstag 23.11.2024 (9:00 - 14:30) jeweils 5 Stunden "Familienrecht unter steuerlichen-, erbrechtlichen- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten" in den Kanzleiräumen
Lischka & Partner GbR, Pfannenstiel 16, 88214 Ravensburg in Ravensburg stattfinden (Parkhaus Bahnstadt befindet sich direkt gegenüber).
Der Referent ist ein profunder Kenner der Materie und vermittelt das Wissen kurzweilig.
Die Fortbildungsveranstaltung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere an Fachanwälte für Familienrecht.
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Reservierung bzw. Anmeldung ab sofort (Kosten: 280,00 EUR) möglich (fa-rv@web.de oder Fax 0751 17654).
Teilnahmebescheinigungen zur Vorlage nach § 15 FAO werden erteilt.
Eine weitere Fortbildung (5 Stunden) wird voraussichtlich Ende November oder Anfang Dezember 2024 stattfinden. Kosten: ca. 70 EUR.
Referenten: alle Teilnehmer.
Zum 9. Mal bieten wir eine neue Art der Fortbildung
an. Jeder der max. 8 Teilnehmer bringt seinen interessantesten Fall des Jahres mit, auf einem Blatt – das jeder Teilnehmer bekommt – kurz skizziert und auf das Wesentliche reduziert. Jeder
Teilnehmer stellt seinen Fall den anderenTeilnehmern inkl. der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung dar. Anschließend
diskutieren die Teilnehmer den Fall. So bestreitet jeder Teilnehmer ca. 40 Min. der Fortbildungszeit als Referent und da er den Fall einbringt, den er eh schon bearbeitet hat, wird dies
keine große Vorbereitungszeit kosten. Erfahrungsgemäß vergeht die Zeit wie im Fluge.
Die Gesamtdauerder Fachtagung beträgt 5 Zeitstunden.
Teilnahmebescheinigungen zur
Vorlage nach § 15 FAO werden erteilt.
Tagungstermin: Wird noch bekanntgegeben
Tagungsort: Ravensburg (genauer Ort wird noch mitgeteilt)
Tagungsgebühr: ca. 70.- €
Leistungsumfang der Veranstaltung: Arbeitsunterlagen,
Getränke.
Die Zahl der Teilnehmer ist auf 8 begrenzt, Buchungen werden nach Eingangsdatum der Anmeldung berücksichtigt. Bitte überweisen Sie die Tagungsgebühr erst nach Erhalt der Buchungsbestätigung
/ Rechnung.
Anmeldungen u. Rückfragen an:
Fachanwälte Ravensburg e.V., Gartenstr. 42,
88212 Ravensburg, RA Schulz
Tel. 0751 32059, Fax 0751 17755, fa-rv@web.de
Tagungszeiten: Freitag, den ? – 12:45 – 16:00 Uhr, Pause, 16:15 – 18:00 Uhr
Gerne beraten wir Sie unter 0751 35 905 979, wer (welche Fachanwaltschaft bzw. welcher Anwalt ) für Ihr Rechtsproblem voraussichtlich der richtige Ansprechpartner ist.
Unser Verein wurde im Juli 2001 gegründet. Bereits heute sind fast alle bis 2004 in Deutschland zugelassenen Fachanwaltschaften bei uns unter einem Dach (inzwischen gibt es weitere
zugelassene Fachanwaltschaften).
Unserem Verein gehören ausnahmslos Rechtsanwälte an, die zugleich die Zulassung als Fachanwalt haben.
Die Zulassung als Fachanwalt ist in Deutschland erst nach einer entsprechenden Ausbildung, dem Ableisten von Klausuren und einer nicht unbeträchtlichen Praxis (z.B. im Familienrecht Nachweis von
mindestens 120 Fällen innerhalb von drei Jahren) möglich. Außerdem besteht für Fachanwälte die Verpflichtung zur Weiterbildung. Dies wird jährlich von den Rechtsanwaltskammern
überprüft.
Durch gegenseitige Weiterbildung und Hilfe wollen wir ein weiterhin hohes Niveau bei der Bearbeitung unserer Mandate halten. Durch unsere enge Zusammenarbeit ist es uns jederzeit möglich, falls es
notwendig erscheint, den entsprechenden Spezialisten hinzuzuziehen oder - falls dies von der Mandantschaft gewünscht wird - das Mandat gleich vom jeweils zuständigen Fachanwalt bearbeiten zu
lassen.
Nachstehend können Sie sich über unsere Mitglieder informieren bzw. mit diesen direkt Kontakt aufnehmen.
Jeweils Vorwahl von Ravensburg (0751)
Arbeitsrecht:
RA Klaus-Martin Rogg, Seestr. 42, 88214 Ravensburg
Tel 0751 362190
Fax: 0049(0)751 32239
anwaltskanzlei (at) rogg-kehret.de
RA Stephan Schlak
Abt-Hyller-Str. 5
88250 Weingarten
Tel. 76428-0, Fax 76428-28
www.springer-obinger.de
Mail: kanzlei@springer-obinger.de
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: RA Olaf Peisker
Roßbachstraße 2-4
88212 Ravensburg
Fon: 0751/791 50 60, Fax: 0751/791 50 689
Mail: kanzlei@wagner-peisker.de
kanzlei@wagner-peisker.de
www.wagner-peisker.de
Bau- und Architektenrecht: RA Walther Glaser, Eywiesenstr.2,
88212 Ravensburg
Tel 363310, Fax 3633133
w.glaser (at) rofast.de, www.rofast.de
Erbrecht: RA Joachim Kübel, Seestr. 42, 88214 Ravensburg
Tel:+49
(0)7513558730 Fax:+49
(0)75135587329
kanzlei (at) dr-zeifang-kuebel.de
Familienrecht: RA Klaus Schulz, Kanzlei Weber & Wir,
Schussenstraße 1
88212 Ravensburg
Telefon: +49 (0) 751 32059, Telefax: +49 (0) 751 17755
E-mail: info(at)weberundwir.de
Internet: www.weberundwir.de
RA Berthold Traub, Gartenstr. 42, 88212 RV,
Tel 21112, Fax 17654
rv (at) ra-traub.de, Homepage: ra-traub.de
Insolvenzrecht: RA Markus Balze, Marienplatz 8, 88212 Ravensburg, Tel 21145, Fax 1 34 56, www.balze-pilartz-bader.de E-Mail: kanzlei (at) balze-pilartz-bader.de
Miet- und Wohnungseigentumsrecht: RA Chris Liebermann, Marienplatz 23, 88212 Ravensburg, Tel 35943-0, Fax 35943-11
www.anwaltas.de, E-Mail: anwaltas (at) web.de
Steuerrecht: RA Joachim Kübel, Seestr. 42, 88214 Ravensburg
Tel:+49 (0)7513558730 Fax:+49 (0)75135587329
kanzlei (at) dr-zeifang-kuebel.de
Strafrecht:
RA Klaus-Martin Rogg, Seestr. 42, 88214 Ravensburg
Tel 0751 362190
Fax: 0049(0)751 32239
anwaltskanzlei (at) rogg-kehret.de
RA Klaus Schulz, Kanzlei Weber
& Wir,
Schussenstraße
1
88212
Ravensburg
Telefon: +49 (0) 751
32059, Telefax:
+49 (0) 751 17755
E-mail:
info(at)weberundwir.de
Internet:
www.weberundwir.de
Versicherungsrecht: Stephan Schlak , Abt-Hyller-Str. 5, 88250 Weingarten
Tel. 76428-0
Fax 76428-28
www.springer-obinger.de
Mail: kanzlei@springer-obinger.de
Verwaltungsrecht: RA Walther Glaser, Eywiesenstraße 2, 88212 Ravensburg
Tel 363310
Fax 3633133,
E-Mail: w.glaser@rofast.de, www.rofast.de
Hinweis zu den (bei uns) entstehenden Kosten bei einer (Erst-)Beratung:
Kosten gemäß RVG:
Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, erhält der Rechtsanwalt eine Gebühr in Höhe von 0,1 bis
1,0 der vollen Gebühr. Ist der Auftraggeber Verbraucher und beschränkt sich die Tätigkeit auf ein erstes Beratungsgespräch, so kann der Rechtsanwalt keine höhere Gebühr als 190
Euro (zuzüglich ggf. Auslagen und Mehrwertsteuer) fordern.
In der Regel können Sie davon ausgehen, daß eine Erstberatung allenfalls ab einem Gegenstandswert in Höhe von ca. 6 000 Euro die Höchstgebühr für eine Erstberatung von 190 Euro
(zuzüglich Auslagen und Mehrwersteuer) erreicht und ansonsten eher niedriger angesetzt wird. Bei niedrigen Gegenstandswerten kann auch lediglich eine Mindestgebühr
anfallen.
Die Kosten für eine Beratung sind auf andere Gebühren anzurechnen, falls sich eine weitere Tätigkeit in der gleichen Angelegenheit anschließt. Die Kosten einer (Erst-) Beratung sind somit in aller
Regel kein Hindernis, sich rechtzeitig qualifiziert beraten zu lassen.
Seit dem 01.07.2004 gilt das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die derzeitigen Gebühren gelten seit dem 01.01.2021.
Bürger und Bürgerinnen mit geringem Einkommen haben auch die Möglichkeit, sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein (z.B. für eine Beratung) ausstellen zu lassen
(für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes oder der Anwältin) oder - für eine gerichtliche Auseinandersetzung - Prozeßkostenhilfe zu beantragen bzw. beantragen zu lassen.
Wir engagieren uns auch bezüglich der Fortbildung von Rechtsanwälten beziehungsweise Fachanwälten.
Bereits unsere erste Veranstaltung im Oktober 2004 mit einem der renommiertesten Arbeitsrechtler Deutschlands, Herrn Professor Dr. Schwerdtner, war auf Anhieb ein solcher Erfolg, dass wir bereits am 8. und 09.04.2005 die nächste Veranstaltung mit Herrn Prof. Dr. Schwerdtner durchgeführt haben.
Im Oktober 2005 haben wir unsere erste Fortbildung, insbesondere für Fachanwälte für Familienrecht, im Familienrecht abgehalten. Referent war Herr Kodal, Richter am OLG Stuttgart. Weitere Fortbildungen sowohl im Arbeitsrecht als auch im Familienrecht (Referentin: Frau Hütter, Stellvertr. Senatsvorsitzende, OLG Stuttgart) finden seitdem jährlich statt.
Inzwischen konnten wir sowohl im Familienrecht als auch im Arbeitsrecht zahlreiche weitere Fortbildungen durchführen.
Sie können uns auch per E-Mail unter
fachanwaelte-ravensburg@web.de oder telefonisch unter
0751 35 905 979 erreichen.
Für Anregungen, Kritik etc. können Sie auch gerne unser Gästebuch benutzen!
Unsere Mitglieder finden Sie ganz einfach, indem Sie diesen Stadtplan
anklicken.
Übrigens: Unser erster öffentlicher Vortrag über spezielle Aspekte des Arbeitsrechts, gehalten von unserem Mitglied Dr. Ulrich Hörl, ist bereits auf ein sehr erfreuliches Interesse gestoßen.
Ebenso ein weiterer Vortrag unseres Mitglieds Klaus-Martin Rogg.
Pflichtangaben
gem. § 6 TDG:
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Verantwortlich für den Inhalt:
1. Vorsitzender RA Berthold Traub, Gartenstr. 42, 88212 Ravensburg
Tel 0751 21112
Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Tübingen, Christophstr. 30, 72072 Tübingen
Unterliegende Rechtsordnungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufsordnung, Fachanwaltsordnung, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung)
zu finden unter brak.de (unter Angaben gemäß § 6 TDG)
Außergerichtliche
Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Tübingen,
Christophstraße 30, 72072 Tübingen (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO), im Internet zu finden über die Homepage der Rechtsanwaltskammer (www.rak-tuebingen.de), oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO)
bei der Bundesrechtsanwaltskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts, Littenstraße 9, 10179 Berlin, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), EMail: schlichtungsstelle@brak.de.
Als weitere Möglichkeit hat die EU die Rechte von Verbrauchern durch den Erlass der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 gestärkt und schafft durch eine Online-Streitbeilegungsplattform (kurz „OS-Plattform“) eine Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer. Auf der OS-Plattform besteht die Möglichkeit bei online geschlossenen Rechtsgeschäften Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/